Ist aber im revitalisierten Kapitalismus tatsächlich die Widerständigkeit der lebendigen Arbeit gebrochen, das Verhältnis von Kapital und Arbeit als Quelle antagonistischer sozialer Konflikte endgültig versiegt und eine gewerkschaftliche Organisation als Element des Widerstands gegen die immer rigider werdenden Formen des Abpressens von Mehrarbeit wirklich überholt? Verlaufsformen aktueller Arbeitskämpfe legen eine andere Interpretation nahe.

Kapitalismus jenseits der Kompromisse

Offensichtlich ist, dass die im fordistischen Kapitalismus entstandenen gewerkschaftlichen Organisations- und Politikformen ihre Wirkungsmacht zunehmend eingebüßt haben. »Wir müssen ja zunehmend brav sein, um als Verhandlungspartner von Betrieben, Unternehmen und Politik überhaupt noch akzeptiert zu werden« – so die Einschätzung vieler GewerkschaftssekretärInnen. Im revitalisierten Kapitalismus kann das Kapital kaum noch zu Kompromissen gezwungen werden. In der Konsequenz ist der Angriff auf die »politische Ökonomie der Arbeiterklasse«, von der Karl Marx im Zusammenhang mit dem Erkämpfen des Normalarbeitstages sprach, zur Regel geworden. Das einst wirkungsmächtige duale System der Interessenvertretung wird in den betrieblichen »Häuserkämpfen« gebrochen. Von der Industriesoziologenzunft als »Verbetrieblichung des Systems der industriellen Beziehungen« verharmlosend beschrieben, wird der Zugriff des Kapitals auf die lebendige Arbeit rigoroser.

Die durch den »Pforzheimer Kompromiss« für die deutsche Metall- und Elektroindustrie vom Februar 2004 erweiterten betrieblichen Öffnungsklauseln der Tarifverträge werden inzwischen auch in den Bastionen der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung, in der Automobilindustrie etwa, mit nachfordistischem Leben gefüllt. Die Bastionen sind geschliffen. Die letzte Spirale interessenpolitischer Rückschritte setzte genau in den Hochburgen an: Mit den im Jahr 2004/2005 vollzogenen Tarifeinigungen bei Daimler- Benz, Opel und VW ist inzwischen deutlich geworden, dass die gewerkschaftliche Krise ihr »Kerngeschäft« erreicht hat: die Tarifpolitik, die seit der Niederlage in der Auseinandersetzung um das Betriebsverfassungsgesetz 1952 zum Herzstück fordistischer Gewerkschaftspolitik avancierte. Die IG Metall spricht inzwischen offen von einem »Kontrollverlust in der Tarifpolitik«. Die Gestaltung nachfordistischer Arbeits- und Produktionsverhältnisse misslingt gründlich. Tarifverträge werden unterlaufen oder existieren nicht (mehr). Belegschaften werden zu massiven Zugeständnissen gezwungen. Betriebsräte sehen keine Alternativen zu »Standortsicherungsvereinbarungen « und »betrieblichen Wettbewerbspakten «, die in der Regel mit massiven Konzessionen bei Löhnen und Arbeitszeiten einhergehen.

Anpassen und Untergehen!

Die »ganze Herrlichkeit« fordistischer Gewerkschaftsidentität scheint damit zertrümmert – eine Herrlichkeit, die sich aus der Fähigkeit ableitete, den Kapitalismus auf sozialen Fortschritt zu programmieren. Ausgehend von den in der fordistischen Produktion revolutionierten »strukturellen Formen des Klassenkonflikts « (Michel Aglietta) vollzog sich ein Prozess des Einbaus der Arbeiterbewegung in den bürgerlichen Staat, oder besser mit Antonio Gramsci: ein Einbau in den sozialstaatlich und keynesianisch erweiterten bürgerlichen Staat. Die gewerkschaftlichen Organisationen fungierten dabei als Vermittler und als »Transmissionsriemen « für die Ausweitung verschiedener Formen von »historischen Kompromissen « zwischen Kapital und Arbeit.

Ökonomisch funktionierte die fordistische Konstellation auf der Grundlage eines Klassenkompromisses, dessen materieller Kern die Kopplung von Lohn- und Produktivitätsentwicklungen bildete: dem Management blieb die Kontrolle über den Produktionsprozess überlassen, die Löhne wurden jedoch an die Entwicklung von Produktivität und Preisen gekoppelt. In Strategien des »politischen Ökonomismus « gelang es den Gewerkschaften, betriebliche Konfliktstrategien mit überbetrieblichen und staatlichen Regulationen des Lohnverhältnisses zu verknüpfen. Auf allen Ebenen der Inkorporation in die politischen Arenen der Kompromissbildung wurde StellvertreterInnenpolitik zelebriert.

Organisationspolitisch gelang es den Gewerkschaften, die Arbeiterklasse als Verhandlungsmacht zu organisieren, sie aber zugleich auch zu kontrollieren und so in den für den Fordismus charakteristischen Korridor der Kopplung von Lohn- und Produktivitätsfortschritten zu halten. Gewerkschaften wurden zu »intermediären Organisationen« (Vermittlerinnen zwischen den Interessen unterschiedlicher Anspruchsgruppen). Je nach Konjunktur und Militanz der Klassenkämpfe agierten sie dabei mehr oder weniger auch als »massenintegrative Apparate«, die die Interessen der organisierten Belegschaften mit den aktuellen Verwertungsinteressen des Kapitals in Einklang zu bringende Formen zu kanalisieren versuchten.

Betrieblicher Wettbewerbskorporatismus, d.h. die Zusammenarbeit von Regierung, Gewerkschaften und ArbeitgeberInnenverbänden mit dem gemeinsamen Ziel, den »Standort Deutschland« gegen alle anderen Standorte zu verteidigen und betriebsnahe, dezentralisierte Tarifpolitik reihten sich in diese Traditionslinie fordistischer Gewerkschaftspolitik ein. Es wird – zunehmend bedingungslos – am Prinzip der Gestaltungsfähigkeit durch Inkorporation festgehalten. Diese Gestaltungsidee müsse jedoch unter den Bedingungen neuer weltwirtschaftlicher Fakten neu definiert werden – als Akzeptanz interessenpolitischer Rückschritte. »Dem Fetischismus der Fakten korrespondiert einer der objektiven Gesetze«, pflegte Adorno in solchen Fällen anzumerken. Dem Befund globaler Standortkonkurrenz jedenfalls korrespondiert das Gesetz eines Betriebssyndikalismus (der Idee von gewerkschaftlichen Zusammenschlüssen statt Parteien als Trägerinnen fortschrittlicher Bewegung), der Gewerkschaftsstrategien eng an die Logik von Kapital und Markt und damit an Unternehmervorgaben bindet. Gewerkschaften und Betriebsräte aber, die nur noch interessenpolitische Rückschritte aushandeln, machen sich letztlich überflüssig. Der betriebliche Gestaltungsansatz blamiert sich in dem Maße, wie ihm keine gesellschaftliche Gegenmacht mehr gegenüber gestellt werden kann. »Anpassen oder Untergehen« – so hat ein ehemaliger DGB-Vorsitzender in den 1990er Jahren das Motto ausgegeben, nach dem die Krise der Gewerkschaften seitdem auch tatsächlich prozessierte. Meilensteine dieses Anpassungsprozesses waren ihr Aufstieg zu »Experten für sozialverträglichen Beschäftigungsabbau « in den Branchenkrisen und das Einüben von Lohnzurückhaltung bereits Ende der 1970er Jahre, mit der Gewerkschaften zu Garanten kapitalistischer Umstrukturierung und exportgestütztem Wachstum im »Modell Deutschland« wurden, sowie die Entpolitisierung ihrer Politik und die konzeptionelle Hinwendung zu einer »wettbewerbsorientierten Tarifpolitik« in der »neoliberalen Konterrevolution« der 1980er Jahre.

Seit der zweiten Hälfte der 1990er Jahre wurde jedoch zunehmend deutlich, dass sich ein revitalisierter Kapitalismus »gleichsam hinter dem Rücken der handelnden Personen« (Marx) geräuschlos durchgesetzt hat. Er lässt die fordistischen Institutionen der Arbeit bestehen, zersetzt sie aber inhaltlich. Die Aushöhlung des Systems der Tarifdemokratie kann kaum mehr als ein Prozess »kontrollierter Dezentralisierung« verstanden werden, der tradierte Formen der Gewerkschaftspolitik weiterhin ermöglicht. Die Gewerkschaften werden in diesem Prozess vielmehr »in der Wurzel getroffen. Die Gewerkschaft, oder was von ihr bleibt, ›verhandelt‹ weiter, aber nur noch in subalternen Formen, nämlich innerhalb der von der Unternehmenslogik festgelegten Koordinaten« – so Marco Revelli über das postfordistische Fabrikregime.

»Regime-Shopping« oder Erneuerung aus der Defensive?

Die Unterwerfung von Teilen der Gewerkschaftsgliederung unter das weltmarktorientierte Kapital zeigt inzwischen aber auch deutliche Risse. Der bisherige pragmatische Handlungsansatz der Gewerkschaften (Beteiligung durch Entpolitisierung) ist entkräftet; er trägt kaum noch etwas aus. Routinen der Interessenvertretung greifen nicht mehr. Die Intensität, mit der die neuen Arbeitskämpfe ausgefochten werden, deutet darauf hin, dass sich die verkündeten Gesetze gewerkschaftspolitischer Veränderung doch nicht so reibungslos Geltung verschaffen, wie ihre ApologetInnen Glauben machen wollen. In den neuen betrieblichen Auseinandersetzungen spiegeln sich vielmehr Elemente neuer gewerkschaftlicher Suchstrategien. Diese Erneuerung »von unten« hat wenig gemein mit einem »Regime-Shopping«, nach dem Gewerkschaften frei zwischen den Optionen »Ordnungsmacht eines sozial regulierten Kapitalismus« (social partner unionism), »Interessenverband in wenigen Organisationshochburgen « (business unionism) oder »soziale Bewegung« (social movement unionism) entscheiden können. Die Erneuerung der Gewerkschaftspolitik vollzieht sich vielmehr spontan in den alltäglichen Kämpfen.

In ihnen kommen immer noch Strategien zum Ausdruck, die darauf zielen, die Grundstrukturen eines befriedeten Kapitalismus wieder zu beleben. In ihnen werden aber auch tradierte Formen der Gewerkschaftspolitik bereits überwunden: Demokratisierung von Entscheidungsprozessen statt »StellvertreterInnenpolitik «; neue, aktivierende Beteiligungsformen in der Betriebspolitik, neue »strategische Beziehungen« von Gewerkschaften und sozialen Bewegungen. Sie können als Antworten auf eine »konstitutionelle Krise« der Gewerkschaften verstanden werden. Antonio Gramsci hat in den 1920er Jahren in Italien von einer solchen Krise der Gewerkschaftsbewegung gesprochen, als die abhängig Beschäftigten fühlten, dass es ihrem Willen »nicht gelingt, sich durch die gegenwärtigen institutionellen Hierarchien deutlich auszudrücken«.

Im Arbeitskampf bei AEG Nürnberg hat genau diese Krisenkonstellation den Konfliktverlauf strukturiert. Die Gewerkschaft reagierte zunächst auf die Ankündigung eines »umfassenden Restrukturierungsprogramms« des Elektrolux-Konzerns im Frühjahr 2005 mit dem »bewährten Mix aus Konfrontations- und Schmusekurs«: Das Angebot zu massiver Konzessionspolitik wurde gekoppelt mit Belegschaftsmobilisierungen und Warnstreiks. Als im Dezember die Konzernleitung den Beschluss zur Schließung des Produktionsstandortes verkündete, kam die neue Konfliktualität der industriellen Beziehungen zum Prozess: Die vehemente Empörung der Belegschaft artikuliert sich in einem Set tradierter Ausdrucksformen von »Arbeitermacht« (spontane Streiks, Krankmeldungen, Sabotage). Mehrfache Kundgebungen und Betriebsversammlungen erinnerten an »wilde Streiks«. Die Gewerkschaft und der Betriebsrat sahen sich angesichts der waltenden Empörung getrieben, sich an die »Spitze des Aufruhrs« zu stellen. Dies war jedoch nur möglich, wenn der Konflikt nicht in die eingeschliffenen Formen des Interessenausgleichs balanciert wurde. In einem 43-tägigen Streik um einen Sozialtarifvertrag sollte die Schließung so teuer gemacht werden, dass sie sich für den Konzern nicht rechnete. Im Streikverlauf selbst kam es zu neuen Formen europäischer Koordination des Widerstands gegen die Konzernstrategie. Gewerkschaft und Betriebsrat wurden Bestandteil einer Bewegung gegen die Konzernmacht. Am Ende standen jedoch »nur« erhöhte finanzielle Abfindungen. Die Werkschließung 2007 konnte nicht verhindert werden. Obwohl das Widerstandspotenzial keineswegs ausgeschöpft war, warben IG Metall und Betriebsrat letztlich für die Annahme des Kompromisses. Neue Formen autonomer Betriebs- und Gewerkschaftspolitik blitzten auf; zum Schluss jedoch war das Bild gewerkschaftlicher Kompromiss- und Gestaltungsfähigkeit wieder hergesellt.

Häuserkampf, neue Betriebspolitik und gesellschaftliche Gegenmacht In vielen Arbeitskämpfen sind inzwischen die Grenzen eingefahrener Routinen der Interessenpolitik deutlich geworden. In der Tarifauseinandersetzung 2004 bei der Volkswagen AG etwa, die im Zukunftstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung bis 2011 mündete, entfaltete sich der betriebliche Wettbewerbskorporatismus als rigider Angebotskorporatismus, d.h. nur dann, wenn sich die abhängig Beschäftigten am Abbau von Arbeitsplätzen, Löhnen und Sozialleistungen beteiligten, wenn also dem Korporatismus der Betriebsräte das »Co-Investment« (Peter Hartz) der gesamten arbeitenden Klasse folgte. »Auch das Modell von kooperativer Konfliktbewältigung hat uns als Gewerkschafter nicht davor geschützt, dass wir in der letzten Tarifrunde knapp 1,5 Mrd. hergegeben haben« – so das Resümee eines VW-Betriebsrats. Inzwischen gibt es bei Volkswagen eine ganze Palette von Tarifvereinbarungen, die deutlich unter dem Haustarifvertrag I siedeln und die keine Beschäftigungssicherung bieten: den Haustarifvertrag II mit längeren Arbeitszeiten, nach dem Neueinstellungen erfolgen und Auszubildende nicht in die Volkswagen AG, sondern in die Auto 5000 GmbH übernommen werden, den Tarifvertrag der AutoVision, die zeitlich befristete Projekte in den Werken durchführt, die Wolfsburg-AG.

Die Angleichung der Produktivität in den Werken wird inzwischen vom Vorstand systematisch genutzt, bestehende Kompromisse vor allem in den Komponentenwerken auszuhebeln. Im Prozess der Angebotsvergabe werden »mit jeder Anfrage praktisch auch Bestandteile des Tarifvertrages diskutiert … Dieser Häuserkampf hat längst begonnen… Wir haben keinen Normalzustand mehr … Die Wirkmechanismen des Marktes werden bis in die Fraktionssitzungen des Betriebsrates und die Vertrauensleute-Sitzungen durchgereicht «. Faktisch wird im Vergabeprozess bereits nicht mehr auf der Grundlage von 28,8 Stunden gerechnet: »Wir rechnen alle schon auf 35 Stunden Basis, wir verrechnen im Grunde schon den Haustarifvertrag II im Kostenangebot – soviel Auszubildende kannst Du gar nicht einstellen, wie da verfrühstückt werden«.

Die Abwehrstrategie der Interessenvertretung, einen eigenen Absenkungstarif temporär zu dulden, um Beschäftigung zu sichern, geht immer weniger auf. Inzwischen wird klar, dass mit den Absenkungstarifen bei VW ein Trojanisches Pferd entstanden ist, das sich immer weiter ausbreitet. »Und hier kommt natürlich die Politik der IG Metall ins Spiel: ihr Signal, wir sind bereit, über ganz bestimmte Dinge völlig neu zu verhandeln, strahlt natürlich in die Fabrik rein«. Leiharbeit (Konzernleihe) wird inzwischen bei Volkswagen systematisch eingesetzt, »um Konflikte in den Buden auf zu machen, um Tarifverträge zu unterwandern und natürlich auch die Menschen gegeneinander aufzuhetzen« – so eine Betriebsrätin der AutoVision. Der Interessenvertretung bei Volkswagen werden die Grenzen eines »bewährten« Modells des Arbeitskonflikts aufgezeigt. »Diese Politik der kooperativen Konfliktbewältigung bedeutet ja den Verzicht auf die politische Auseinandersetzung. Nur: wenn die Einschätzung richtig ist, dass der Vorstand diesen Kompromiss aufgekündigt hat … dann müssen wir schleunigst zu einer anderen Form der Auseinandersetzung finden« – so die Einschätzung einiger Betriebsräte der Komponentenwerke. Wie zukünftige Konflikte verlaufen könnten, zeigt der Arbeitskampf bei der Heidelberger Druckmaschinen AG in Kiel im Jahre 2003. Das Erzwingen eines Abweichungstarifvertrages 2002 hielt hier nur wenige Monate. Der Produktionsstandort wurde Ende 2002 erneut zur Disposition gestellt. Das Regime der Zugeständnisverhandlungen zeigte der lokalen Gewerkschaft seine wahre Fratze. Die neue Strategie einer betrieblichen Tarifbewegung war getragen vom Vertrauen in die »Widerständigkeit der Beschäftigten … Funktionäre sind manchmal schneller bereit … Zugeständnisse zu machen, die eine gesamte Belegschaft gar nicht bereit ist zu machen« – so der IG Metall Bevollmächtigte.

Die strategische Neuausrichtung gewerkschaftlicher Betriebs- und Tarifpolitik erfolgte in intensiven Debatten in Mitglieder- oder Belegschaftsversammlungen. Hier wurde das gesetzte Vertrauen in die Belegschaft bestätigt. Oft ist die Konfliktbereitschaft der Belegschaften durch die intensiven Debatten auch erst mobilisiert und organisiert worden. Der im Diskussionsprozess erzielte Konsens über den betrieblichen Konflikt erhöhte die Konfliktfähigkeit der Gewerkschaft. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad konnte deutlich verbessert werden. Der 25tägige Streik bei Heidelberger wurde jedoch auch von neuen Formen der Verknüpfung betrieblicher und überbetrieblicher Kämpfe begleitet. Die betriebliche Auseinandersetzung wurde gestützt durch eine lokale Solidarisierungsbewegung, die sich im Kern auf die Belegschaften anderer Betriebe der Region, der Konstitution einer lokalen Arbeiterbewegung, stützte. Diese Politik »vor den Werktoren « konnte genau das erreichen, was das verrechtlichte System der industriellen Beziehungen kaum noch zur Verfügung stellt: eine Regulationskraft gesellschaftlicher Arbeit, die den Handlungsspielraum für die betriebliche Auseinandersetzung jenseits wettbewerbskorporatistischer Pakte wieder erweitert. Ähnlich jedoch wie im Fall AEG konnte die Verlagerung der Produktion nicht verhindert werden. Geblieben ist heute jedoch ein Entwicklungsstandort mit einer hoch qualifizierten Belegschaft, die im Arbeitskampf zu der Erkenntnis gelangt ist, dass Mobilisierung und Konfliktfähigkeit im Betrieb mit neuen, autonomen Ausdrucksformen des »politischen Mandats« verknüpft werden müssen, um für die weiteren Abwehrkämpfe gerüstet zu sein.