Das ist nichts Neues. Bereits 1983/84 wurden in Berlin zehn mit diesem Zeichen gekennzeichnete DemosanitäterInnen in Gewahrsam genommen. 1984 kam es vor dem Landgericht Berlin zu Straf-, bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren. Damals entschieden die Richter, dass es keine Verwechslungsgefahr zwischen dem Zeichen der Autonomen Sanität und dem Roten Kreuz gibt.

Die Geschichte ging jedoch weiter. Am 8. März 2006 kam es nunmehr vor der Zivilkammer des Hamburger Landgerichtes zum Prozess wegen Urheberrechtsverletzung. Beklagt war die Rote Hilfe wegen der Werbung bzw. des Vertriebes unserer Broschüre.

Die Richterin stellte eingangs hanseatischfreundlich klar, dass dieser Prozess mitnichten ein politischer sei, es gehe lediglich um den Markenschutz des Roten Kreuzes. In dem Zusammenhang sehe sie sich als Vertreterin des »unpolitischen Normalbürgers«, den sie vor der Verwechslungsgefahr schützen möchte. Es müsse verhindert werden, dass der politisch ungebildete Durchschnittsbürger arglos auf die Homepage der Roten Hilfe geht, sich zu den Broschüren der Autonomen Sanität klickt und glaubt, er wäre beim DRK. Denn, so ein Beisitzer im Verfahren, mental erscheine statt der Faust des Sanizeichens der klassische Rote Kreuz Balken im Kopf des unpolitischen Users. Allein diese eine Gerichtsinstanz kostet die Rote Hilfe 7000- 8000 Euro. Die anderen betroffenen Gruppen kommen mit 1500 bis 2100 Euro davon. Wir haben bei verschiedenen Gelegenheiten vor Ort informell mit Personen aus dem DRK zusammen gearbeitet. Trotzdem wollen wir an dieser Stelle mal einige weniger bekannte und erfreuliche Fakten zur Rechts- und Organisationsgeschichte des DRK darstellen:

Nachdem das DRK sich während der NSZeit selbst erfolgreich gleichgeschaltet und seine Einbindung in die Kriegsmaschinerie organisiert hatte, wurde ihm 1937 die Befreiung von allen Gerichtskosten gewährt. Dieses NS-Gesetz gilt nicht nur skandalöser Weise bis heute, sondern ermöglicht dem DRK den Streitwert, nach dem die Prozesskosten festgesetzt werden, fast beliebig hoch anzugeben, in diesem Fall mit 50.000 Euro. 1994 wurde diese Rechtsposition des Roten Kreuzes durch einen BGH-Beschluss noch gefestigt: Wegen seiner besonderen Bedeutung gelten seitdem die für alle anderen gültigen Fristen und Formalia nicht für das DRK. Dies ist angesichts seines heutigen Geschäftsgebarens grotesk. Auf Kosten der Ärmsten in der so genannten Dritten Welt betrieb das DRK einen schwunghaften Handel mit Blutkonserven – teils infiziert mit Hepatitis und HIV1 sowie mit Kleiderspenden aus Deutschland, die die lokalen Märkte in den Zielländern ruinierten. Auch am Geschäft mit der Internierung von Flüchtlingen verdient das DRK.

Nachdem der Landesverband Berlin – wie ein Drittel aller Landesverbände – pleite und von Insolvenz bedroht war, verkaufte das Berliner DRK seine gesamten Immobilien an den amerikanischen Pensionsfonds Lone-Star, der die Objekte fortan von Flash-Security bewachen ließ, einem Sicherheitsdienst, der bekannt ist für seine Kontakte zu Rechtsradikalen.2

Das DRK, das sich mit seiner braunen Vergangenheit bis in die 90er Jahre nicht auseinandersetzen wollte, ist eine Organisation, die von den damals verliehenen Naziprivilegien bis heute profitiert.3

Für uns gilt: Wir werden uns bei euch mit neuem Zeichen wieder melden. Kreative Menschen können uns gerne Vorschläge für ein neues Sanizeichen zuschicken.


Erstmal hat Goliath gewonnen, no pasaran, venceremos!